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   LG Rostock, 16.10.2007 - 19 Qs 97/07   

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https://dejure.org/2007,33346
LG Rostock, 16.10.2007 - 19 Qs 97/07 (https://dejure.org/2007,33346)
LG Rostock, Entscheidung vom 16.10.2007 - 19 Qs 97/07 (https://dejure.org/2007,33346)
LG Rostock, Entscheidung vom 16. Oktober 2007 - 19 Qs 97/07 (https://dejure.org/2007,33346)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Richterliche Anordnung des Eingriffs in das Fernmeldegeheimnis; Prüfung der Geeignetheit und Erforderlichkeit von Funkzellenabfragen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96

    Fernmeldegeheimnis

    Auszug aus LG Rostock, 16.10.2007 - 19 Qs 97/07
    Das gilt auch mit Blick auf die durch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gebotene Abwägung der sich bei Eingriffen in das Fernmeldegeheimnis gegenüberstehenden Rechtspositionen (vgl. BVerfG, 1 BvR 330/96 vom 12.3.2003, Absatz-Nr. 87, http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20030312_1bvr033096.html ).

    Die richterliche Anordnung des Eingriffs in das Fernmeldegeheimnis muss den Tatvorwurf so beschreiben, dass der äußere Rahmen abgesteckt wird, innerhalb dessen sich der Eingriff halten muss (vgl. BVerfG, 1 BvR 330/96 vom 12.3.2003, Absatz-Nr. 88).

  • BGH, 01.08.2002 - 3 StR 122/02

    Begründung des ermittlungsrichterlichen Beschlusses, durch den die Überwachung

    Auszug aus LG Rostock, 16.10.2007 - 19 Qs 97/07
    Zur Wahrung des Richtervorbehalts bedarf es also nicht allein irgendeiner richterlichen Entscheidung, sondern diese muss zumindest in groben Zügen die notwendige Einzelfallsprüfung erkennen lassen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 1.8. 2002, NStZ 2003, 215 f.).

    So dürfen nach h.M. in einem rechtsstaatlichen Strafverfahren Erkenntnisse aus einer rechtswidrig angeordneten Telefonüberwachung nicht als Beweismittel verwertet werden, insbesondere in Fällen, in denen es an einer wesentlichen sachlichen Voraussetzung für die Maßnahme fehlt (vgl. BGH Beschluss vom 1.8. 2002, aaO S. 216; LG Stade aaO).

  • LG Stade, 22.02.2005 - 10 Ks 131 Js 6944/04
    Auszug aus LG Rostock, 16.10.2007 - 19 Qs 97/07
    In Fällen, bei denen durch die Funkzellenauswertung gem. § 100h I 2 StPO im Zeitpunkt der Anordnung eine Vielzahl von nicht individualisierten Personen betroffen wird und nicht sicher ist, ob und wie viele dieser Personen überhaupt in Beziehung zu der Tat stehen, ist es von entscheidender Bedeutung, dass sich die Eingriffsgrundlage und ihre Voraussetzungen der richterlichen Anordnung entnehmen lassen (vgl. LG Stade, StV 2005, 434 f.).
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